+++ NEU: INKLUSIVE LEHRVIDEO-SERIE FÜR TEIL A +++
Die Umsetzung der kirchlichen Doppik bzw. der erweiterten Kameralistik und deren fachliche Prüfung stellen Anforderungen, die von speziell qualifizierten Mitarbeiter*innen zu leisten sind.
In Kooperation mit der EKD bieten wir Ihnen hierfür eine Landeskirchen übergreifende und nach dem Berufsbildungsgesetz anerkannte Weiterbildung an, die auf den besonderen Bedarf des kirchlichen Finanzwesens ausgerichtet ist.
Sie werden befähigt, die Organisation und Funktion des neuen kirchlichen Finanzwesens wirksam zu gewährleisten.
Voraussetzung für die Teilnahme ist der Nachweis einer erfolgreichen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildung von mindestens drei Jahren und einer anschließenden, mindestens dreijährigen Berufspraxis. Über die Teilnahme entscheidet die für die Qualifizierung zuständige Stelle. Weitere Möglichkeiten einer Zulassung regelt die Prüfungsordnung.
Bei Nachweis der entsprechenden Kompetenz bzw. erfolgreicher Prüfungsleistungen können einzelne Module erlassen werden. Die Entscheidung hierüber trifft der zuständige Prüfungsausschuss.
Bereits „Geprüften Bilanzbuchhalter*innen“ bietet sich ab Lehrgangsblock B wieder die Chance, direkt in den kirchlichen Teil der Weiterbildung einzusteigen.
Die Qualifizierung umfasst einen Intensivkurs, der mit einem höheren Lerneinsatz verbunden ist. Zwischen den Modulen und vor den Prüfungen wird von Ihnen eine intensive Selbstlernleistung erwartet. Dementsprechend empfehlen wir Ihnen eine berufliche Freistellung.
Lehrgangsblock A
Modul 0 - Einstieg Buchführung und Steuern
Modul 1 - Kosten- und Leistungsrechnung
Modul 2 - Finanzwirtschaftliches Management
Modul 3 - Jahresabschluss und Lagebericht nach nationalem Recht
Modul 4 - Jahresabschlussanalyse
Modul 5 - Internes Kontrollsystem
Modul 6 - Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit
Schriftliche Prüfungen an zwei Tagen zu den Lehrinhalten in Lehrgangsblock A
Lehrgangsblock B
Modul 7 - Kirchliche Bilanzerstellung, Finanzkennzahlen und Controlling
Modul 8 - Kirchlicher Haushalt und Ergebnis- oder Jahresrechnung (parallel: doppisch und erweitert kameral)
Modul 9 - Gesellschaftsrecht und Steuerrecht für kirchliche Körperschaften
Schriftliche Prüfungen an zwei Tagen zu den Lehrinhalten in Lehrgangsblock B
Mündliche Abschlussprüfung zu allen vorgenannten Lehrinhalten
Sie können das Haushalts- und Rechnungswesen angemessen einrichten und anwenden und kirchliche Bilanzen erstellen, erreichen die notwendige Qualität der Rechnungslegung, können als Multiplikator*in und ggf. als Fachbereichsleiter*in im Haushalts- und Rechnungswesen eingesetzt werden, erwerben die Fähigkeiten zur fundierten fachlichen Kommunikation mit Kaufleuten in den kirchlichen Gremien, externen Prüfer*innen, Banken oder Finanzämtern.
Mit bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zeugnis und die Berechtigung den Titel „EKD-Bilanzbuchhalterin“ oder „EKD-Bilanzbuchhalter“ zu führen.