Wohnungslose Menschen haben meist keine gute Lobby. Deshalb sind sie darauf angewiesen, dass das Hilfesystem in Deutschland - fachlich versiert - die Rechte dieser Menschen durchsetzt, eine zentrale Aufgabe Sozialer Arbeit in der Wohnungslosenhilfe, Streetwork, Drogenberatung und in anderen Fachdiensten.
Die Fortbildung bietet Ihnen die Möglichkeit, für den Hilfebereich der Wohnungslosenhilfe relevante Kenntnisse im Sozial-, Miet- und Ordnungsrecht zu erlangen und diese anhand von Fällen fachpraktisch umzusetzen. Dabei werden Ihre Praxiserfahrungen in die Fortbildung mit einbezogen.
Die interdisziplinäre Fortbildung umfasst 4 Module à 3 Stunden über einen Zeitraum von 6 Wochen.
Thematische Schwerpunkte
Aufgaben der Wohnungslosenhilfe - Was hat das Sozialrecht damit zu tun?
Rechtsverhältnisse innerhalb der Einrichtungen - Wo stehe ich als Sozialarbeiter*in?
Rechtliche Einordnung von wohnungslosen Menschen in SGB II + SGB XII,
Wohnungslosigkeit und Mietrecht,
Wohnungslosigkeit und Ordnungsrecht,
Hilfe bei der Durchsetzung von Rechtsansprüchen,
Einzelthemenzum SGB II und SGB XII anhand von Beispielen.
Kurze Impule und Debatten im Plenum
Gruppenarbeiten
Einzelarbeit
Fallarbeit
Sie
können die rechtliche Bedarfslage wohnungsloser Menschen in Bezug auf das Sozial-, Miet- und Ordnungsrecht beschreiben
können beurteilen, welche Rechte und Pflichten Sie, als Mitarbeiter/-in in der Wohnungslosenhilfe, haben,
sind mit dem Vorgehen bei der Durchsetzung von Rechtsansprüchen durch einen Anwalt/ eine Anwältin vertraut
können Ihr neu erlangtes Rechtswissen am Fall anwenden