Mit der Verankerung des § 132 g SGB V, der gesundheitlichen Vorsorgeplanung für die letzte Lebensphase, im neuen Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) ermöglicht der Gesetzgeber ein von den gesetzlichen Krankenkassen finanziertes und qualifiziertes Beratungsangebot. Ziel ist es, die betroffenen Menschen und ihre Angehörigen selbstbestimmt die Entscheidung für eine individuelle Gestaltung ihrer letzten Lebensphase treffen zu lassen. Die Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe bieten den Versicherten in ihren Einrichtungen eine „gesundheitliche Vorausplanung" an, damit eine intensive Auseinandersetzung mit Fragen der physischen, psychischen, sozialen und religiösen bzw. spirituellen Unterstützung in Vorbereitung auf die letzte Lebensphase erfolgen kann. Dabei sind individueller Wille und biographischer Hintergrund der Betroffenen für den Beratungsprozess handlungsleitend.
1. Teil der Weiterbildung
48 Unterrichtsstunden
12 Unterrichtsstunden begleitende Beratungsprozesse mit anschließender Reflexion vor Ort, begleitet durch die Kursleiterinnen der Weiterbildung
Zertifizierung nach dem 1.Teil der Weiterbildung
Nach erfolgreichem Abschluss des 1.Teils der Weiterbildung sind die Teilnehmer*innen berechtigt, die gesundheitliche Versorgungsplanung über die Gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen.
Theorieteil 2
36 Unterrichtsstunden
2. Teil der Weiterbildung
Die Teilnehmer:innen führen alleinverantwortlich vor Ort sieben Beratungsprozesse innerhalb eines Jahres durch. Das Jahr wird durch 6 Online-Sitzungen á 2- 4 Stunden begleitet.
Nach erfolgreichem Abschluss des zweiten Teils erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat.
Einführung in die gesundheitliche Versorgungsplanung (§132g SGB V) für die letzte Lebensphase
ethische und rechtliche Sachverhalte, Patientenverfügung, Notfallplan
pflegerische und medizinische Sachverhalte
Beratungsgespräche
Kommunikation und Gesprächsführung
Selbstreflexion
Dokumentation und Vernetzung
GVP in anderen Kulturen, am Beispiel Islam
theoretische Impulse
Diskussionen, Erfahrungsaustausch
Arbeit in Kleingruppen
Rollenspiele, praktische Übungen
Selbst- und Gruppenreflexion
Durchführung eigenständige Beratungsprozesse
Begleitung vor Ort
Sie
kennen die Vereinbarung nach §132g SGB V und können diese umsetzen,
können den Willen der/des Leistungsberechtigen und ihrer An- und Zugehörigen ermitteln und dokumentieren,
können rechtssicher Beratungsgespräche durchführen und dokumentieren,
kennen interne und externe Netzwerke,
können selbstorganisiert und -verantwortlich komplexe Gesprächsbegleitungen durchführen.