Mit der Verankerung des § 132 g SGB V, der gesundheitlichen Vorsorgeplanung für die letzte Lebensphase, im neuen Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) ermöglicht der Gesetzgeber ein von den gesetzlichen Krankenkassen finanziertes und qualifiziertes Beratungsangebot. Ziel ist es, die betroffenen Menschen und ihre Angehörigen selbstbestimmt die Entscheidung für eine individuelle Gestaltung ihrer letzten Lebensphase treffen zu lassen. Die Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe bieten den Versicherten in ihren Einrichtungen eine „gesundheitliche Vorausplanung" an, damit eine intensive Auseinandersetzung mit Fragen der physischen, psychischen, sozialen und religiösen bzw. spirituellen Unterstützung in Vorbereitung auf die letzte Lebensphase erfolgen kann. Dabei sind individueller Wille und biographischer Hintergrund der Betroffenen für den Beratungsprozess handlungsleitend.
Erster Teil der Weiterbildung
56 Unterrichtsstunden (24 Unterrichtsstunden Präsenz, 32 Unterrichtsstunden Online)
12 Unterrichtsstunden begleitende Beratungsprozesse mit anschließender Reflexion vor Ort, begleitet durch die Kursleiterinnen der Weiterbildung
Zertifizierung nach dem Ersten Teil der Weiterbildung
Der Antrag auf anteilige Personalstelle kann bei der jeweiligen Landeskasse gestellt werden.
Zweiter Teil der Weiterbildung
Sieben alleinverantwortlich durchgeführte Beratungsprozesse innerhalb eines Jahres.
Die Praxisphasen werden durch 6 Online-Sitzungen à 4 Stunden begleitet (24 Unterrichtsstunden).
Nach erfolgreichem Abschluss des zweiten Teils erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat.
Einführung in die gesundheitliche Versorgungsplanung (§132g SGB V) für die letzte Lebensphase
Ethische und rechtliche Sachverhalte, Patientenverfügung, Notfallplan
Kommunikation und Gesprächsführung
Barrierefreie Kommunikation für Einrichtungen der Eingliederungshilfe
Pflegerisches und medizinisches Fachwissen
Moderieren und Strukturieren von Fallgesprächen
Dokumentation und Vernetzung
Theoretische Impulse
Diskussionen, Erfahrungsaustausch
Arbeit in Kleingruppen
Rollenspiele, praktische Übungen
Selbst- und Gruppenreflexion
Durchführung eigenständige Beratungsprozesse
Begleitung vor Ort
Sie
kennen die Vereinbarung nach §132g SGB V und können diese umsetzen
können den Willen der/des Leistungsberechtigen und ihrer An- und Zugehörigen ermitteln und dokumentieren
können rechtssicher Beratungsgespräche durchführen und dokumentieren
kennen interne und externe Netzwerke
können selbstorganisiert und -verantwortlich komplexe Gesprächsbegleitungen durchführen
Dr. Gabriele Beckert, Studienleitung, Dipl.-Pflegepädagogin, Beraterin Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase