Aufsicht wahrnehmen - Was braucht man dazu?
In Kirche und Diakonie werden bestimmte Aufgaben in einer Rechtsform wahrgenommen, die ein Aufsichtsorgan vorsieht: Jugendarbeit, Kindertageseinrichtungen, diakonische Einrichtungen, Werke und Unternehmen, Krankenhäuser und Fortbildungseinrichtungen.
Theologinnen und Theologen in leitenden Ämtern stellen häufig erst nach ihrer Berufung fest, dass sie – qua Amt – in einem Aufsichtsorgan mitwirken oder sogar den Vorsitz eines Aufsichtsrates ausüben.
Ebenso sind Ehrenamtliche selten auf die übertragenen Aufgaben vorbereitet. Die Rolle der "Aufsicht" besteht aus Überwachung und Beratung. Sie wird im Gegenüber zu Vorständen oder Geschäftsführungen wahrgenommen.
Der Aufsichtsrat begleitet und überwacht die Geschäftsführung. Er nimmt die Berichte von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften entgegen. Er bestimmt die Ausrichtung und die Zukunft von Einrichtungen und Unternehmen mit. Sie können auch mit mehreren Personen aus einem Aufsichtsorgan teilnehmen.
Ergänzt wird das Programm durch einen Kaminabend.
Angemessene Rollenwahrnehmung (Nähe und Distanz, Aufgaben und Pflichten)
Rechtsfragen und Diakonischer Corporate Governance Kodex
Wirtschaftspläne und Jahresabschlüsse verstehen und beurteilen
Risiken und Haftungsfragen
Anlagestrategie
Praxisaustausch (eigene Fragen und Fallbeispiele)
Impulse
Austausch im Plenum und in Kleingruppen
Fallbeispiele/Beispiele der TN
Kollegiale Beratung
Die Teilnehmenden
haben das notwendige Grundwissen, um die Rolle als Mitglied eines Aufsichtsrats angemessen wahrzunehmen,
kennen die rechtlichen Grundlagen der Aufsicht und sind mit dem Diakonischen Corporate Governance Kodex vertraut,
können ihre Verantwortung in der Rolle als Aufsichtsrat oder im Vorsitz eines Aufsichtsorgans wahrnehmen und sind sich ihrer Rolle bewusst.