Die Schnittstelle Eingliederungshilfe - Pflege gestalten

Die Hilfe zur selbstbestimmten Lebensführung / Eingliederungshilfe wie auch die Pflege befinden sich in einem Wandel. Das Bundesteilhabegesetz – flankiert durch das seit 2023 geltende neue Betreuungsrecht – hat den Fokus der Arbeit mit Menschen mit Behinderung weg von der Fürsorge, hinzu Selbstbestimmung verschoben. Gleichzeitig setzt sich in der Pflege ein deutlich teilhabeorientierter Pflegebedürftigkeitsbegriff durch. Eingliederungshilfe und Pflege beginnen, auch wegen des demographischen Wandels, zu verschmelzen.

Das würde kein Problem darstellen, wenn der Gesetzgeber aber von einer grundsätzlichen Unterschiedlichkeit beider Leistungen ausgehen würde, die Einrichtungen und Mitarbeitende in der Behindertenarbeit und in der Pflege zur Abgrenzung zwingt.

 

Den Organisationen der EGH stellen sich damit Fragen zur Abgrenzung der Leistungen und zur künftigen Gestaltung ihrer Angebote: Wann findet Bewältigung des Alltags statt, wann wird Teilhabe realisiert, das ist kurzgefasst die Frage, die ein jeder Akteuer beantworten können muss. Und daraus resultieren weitere Fragen - bspw. wie eine Abgrenzung gelingen kann, wie Teilhabeorientierung für Außenstehende deutlich werden wird und vieles mehr.
In der Fortbildung setzen Sie sich mit diesen Fragen auseinander. Es besteht die Möglichkeit zur Diskussion eigener Problemfälle und Üben an Fallbeispielen.

Schwerpunkte

  • Rechtliche Neuerungen im Zusammenhang mit dem BTHG und den Pflegestärkungsgesetzen

  • Das neue Begutachtungsassessment

  • Aspekte zur Abgrenzung von Leistungen der Eingliederungshilfe und der Pflege sowie aktuelle Rechtsprechung

  • Umsetzung des Wunsch- und Wahlrechts

  • Partizipation am Gesamtplan- und Teilhabeplanverfahren

  • Vor- und Nachteile der Leistungserbringung „aus einer Hand“

  • Transfermöglichkeiten in die eigene Organisation und das eigene Angebot

Zielgruppe

Fach- und Führungskräfte in Einrichtungen und Diensten der Behindertenhilfe und Sozialpsychiatrie

Ergebnisse

Sie

  • haben sich mit den rechtlichen Neuerungen an der Schnittstelle Eingliederungshilfe-Pflege auseinandergesetzt,

  • ziehen Schlussfolgerungen für die eigene Praxis und Angebotsentwicklung.

Dozierende

Axel Foerster, Rechtsanwalt für Pflege- und Pflegehaftungsrecht, Arztrecht und Recht der Behinderten, Berlin.
Do., 11.09.2025 | ab 10:00 Uhr
max. 16 Teilnehmende
Fach- und Führungskräfte in Einrichtungen und Diensten der Behindertenhilfe und Sozialpsychiatrie
260,00 EUR
ibis Berlin City Nord
Alt-Reinickendorf 4-5
13407 Berlin
VA-Nr.: 656129
Studienleitung
Abbildung Dr. Gabriele BeckertDr. Gabriele Beckert0172 739 28 85gabriele.beckert@a-kd.net
Organisatorische Fragen
Michael Rautenberg0174 315 49 35michael.rautenberg@a-kd.net