Die Hilfe zur selbstbestimmten Lebensführung / Eingliederungshilfe wie auch die Pflege befinden sich in einem Wandel. Das Bundesteilhabegesetz – flankiert durch das seit 2023 geltende neue Betreuungsrecht – hat den Fokus der Arbeit mit Menschen mit Behinderung weg von der Fürsorge, hinzu Selbstbestimmung verschoben. Gleichzeitig setzt sich in der Pflege ein deutlich teilhabeorientierter Pflegebedürftigkeitsbegriff durch. Eingliederungshilfe und Pflege beginnen, auch wegen des demographischen Wandels, zu verschmelzen.
Das würde kein Problem darstellen, wenn der Gesetzgeber aber von einer grundsätzlichen Unterschiedlichkeit beider Leistungen ausgehen würde, die Einrichtungen und Mitarbeitende in der Behindertenarbeit und in der Pflege zur Abgrenzung zwingt.
Den Organisationen der EGH stellen sich damit Fragen zur Abgrenzung der Leistungen und zur künftigen Gestaltung ihrer Angebote: Wann findet Bewältigung des Alltags statt, wann wird Teilhabe realisiert, das ist kurzgefasst die Frage, die ein jeder Akteuer beantworten können muss. Und daraus resultieren weitere Fragen - bspw. wie eine Abgrenzung gelingen kann, wie Teilhabeorientierung für Außenstehende deutlich werden wird und vieles mehr.
In der Fortbildung setzen Sie sich mit diesen Fragen auseinander. Es besteht die Möglichkeit zur Diskussion eigener Problemfälle und Üben an Fallbeispielen.
Rechtliche Neuerungen im Zusammenhang mit dem BTHG und den Pflegestärkungsgesetzen
Das neue Begutachtungsassessment
Aspekte zur Abgrenzung von Leistungen der Eingliederungshilfe und der Pflege sowie aktuelle Rechtsprechung
Umsetzung des Wunsch- und Wahlrechts
Partizipation am Gesamtplan- und Teilhabeplanverfahren
Vor- und Nachteile der Leistungserbringung „aus einer Hand“
Transfermöglichkeiten in die eigene Organisation und das eigene Angebot
Sie
haben sich mit den rechtlichen Neuerungen an der Schnittstelle Eingliederungshilfe-Pflege auseinandergesetzt,
ziehen Schlussfolgerungen für die eigene Praxis und Angebotsentwicklung.